Kündigung

Kündigung der Vereinsmitgliedschaft

Aus gegebenem Anlass verweisen wir an dieser Stelle noch einmal auf unsere Kündigungsfristen, die ebenso wie die Satzung des TSV Krefeld-Bockum 1901 e.V.  mit der unterschriebenen Beitrittserklärung anerkannt wurde.

Gemäß § 9 der Satzung ist somit ein Austritt nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und ist bis zum 30. September des betreffenden Jahres schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Es besteht Beitragspflicht bis zum Ablauf des Kalenderjahres!

Die Spielberechtigung eines aktiven Spielers endet mit der Abmeldung bei seinem bisherigen Verein. Die Abmeldung muss eigenhändig unterschrieben sein und per Einschreiben mittels Postkarte erfolgen (als Tag der Abmeldung gilt das Datum des Poststempels).

Unsere Vereinssatzung finden Sie auch auf unserer Homepage oder können diese zu den üblichen Geschäftszeiten in unserem Vereinsbüro Prozessionsweg 15, 47800 Krefeld, einsehen.

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