Sportecho Herbst 2016 - page 41

Sport-Echo
Kündigung der Vereinsmitgliedschaft
Aus gegebenem Anlass verweisen wir an dieser Stelle noch einmal
auf unsere Kündigungsfristen, die ebenso wie die Satzung des
TSVKrefeld-Bockum 1901 e.V. mit der unterschriebenen Beitrittser-
klärung anerkannt wurden.
Gemäß § 9 der Satzung ist somit ein Austritt nur zum Ende eines
Kalenderjahres möglich und ist bis zum 30. September des betref-
fenden Jahres schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären.
Es besteht Beitragspflicht bis zum Ablauf des Kalenderjahres!
Die Spielberechtigung eines aktiven Spielers endet mit der Abmel-
dung bei seinem bisherigen Verein.
Die Abmeldung muss eigenhändig unterschrieben sein und per
Einschreiben mittels Postkarte erfolgen (als Tag der Abmeldung gilt
das Datum des Poststempels).
Unsere Vereinssatzung finden Sie auch auf unserer Homepage,
oder können diese zu den üblichen Geschäftszeiten in unserem
Vereinsbüro Prozessionsweg 15, 47800 Krefeld, einsehen.
Wichtig:
Die Abmeldung vom Spielbetrieb ist nicht gleichzusetzen mit
der Beendigung der Mitgliedschaft beim
TSV Krefeld-Bockum 1901 e.V.
Sportversicherung
Jedes Vereinsmitglied ist über die
Sporthilfe versichert.
Es ist zwingend notwendig, dass
jeder Sportunfall, bei dem ein Arzt
aufgesucht werden muss, oder eine
Brille beschädigt wurde sowie ein
Kfz-Schaden beim Transport von
aktiven Sportlern entstanden ist,
unverzüglich an den Sozialwart des
TSV gemeldet wird.
Der Ansprechpartner:
Reiner Hohn
Am Badezentrum 31 A
47800 Krefeld
Tel. 02151-599789 oder
0177-5599789
E-Mail:
Wir
sorgen für
Bewegung
TSV Krefeld-Bockum
1901 e.V.
Freunde und Förderer
des Fußballs des
TSV Krefeld-Bockum 1901 e.V.
Ansprechpartner:
Jochem Krebs
Sollbrüggenstraße 73
47800 Krefeld
Tel. 02151 - 590759
Handy: 0171-366 1988
email:
Wir suchen noch Mitglieder!
Der Jahresbeitrag beträgt 12,00 €
Interesse?
Dann melden Sie sich bitte.
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