Kurzfassung (vollständige Ausfertigung ist im Vereinsbüro einsehbar)
Gültige Regelung zu den Mitgliedsbeiträgen (Satzung:§ 9 Beiträge)
1. Mitgliedsbeiträge zum 01. Januar 2018 betragen:
€ / Jahr | € / Monat | |
Erwachsene | 126,00 | 10,50 |
Familien* | 252,00 | 21,00 |
Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre, Auszubildende und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (gegen Nachweis) |
96,00 | 8,00 |
passive Mitglieder (mindestens) | 78,00 | 6,50 |
*Der Familienbeitrag umfasst alle Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Auszubildende und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (gegen Nachweis)
2. Aufnahmegebühr
Pro Person einmalig 15,00 €.
3. Umlagen der Abteilungen
z.Zt. - keine -
4. Sonderumlagen
In 2020 und 2021 wird eine Sonderumlage über je € 20,00 von allen Mitgliedern der Fußballabteilung für die Erneuerung des Kunstrasenkleinspielfeldes erhoben.
5. Erhebung der Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge werden grundsätzlich vorschüssig als Jahresbeitrag erhoben. Die Zahlung des Jahresbeitrages, der Aufnahmegebühr und der Umlagen erfolgt mittels Lastschrifteinzug. Sollte ein SEPA-Lastschriftmandat nicht erteilt werden, wird pro Rechnungslegung eine zusätzliche Kostenpauschale von 10,00 € erhoben.
6. Aufgabe des Mitgliedsbeitrages
Der Mitgliedsbeitrag dient dem Zweck das Leben des Vereins zu erhalten sowie seine Ziele erfüllen zu können und ist grundsätzlich kein Entgelt für Leistungen des Vereins. Mit dem Mitgliedsbeitrag werden überwiegend die laufenden Kosten des Vereins abgedeckt. Vereinsmitglieder haben kein Sonderkündigungsrecht, wenn das Vereinsleben stillsteht. Mit der Mitgliedschaft im Verein soll grundsätzlich die längerfristige Verwirklichung des Vereinszweckes verfolgt werden
Der Vorstand